Moratorium # 2 – August 2021

Moratorium # 1 – Januar 2021

Moratoire (FR), Moratoria (I)

An den Bundesrat Alain Berset

An Frau Anne Lévy, Direktorin des BAG,

An Frau Andrea Arz de Falco, Abteilung Übertragbare Krankheiten,

An Herrn Raimund Bruhin, Direktor von Swissmedic,

An die Kantonsärzte,

Sehr geehrte Damen und Herren,

In Anbetracht der Tatsache, dass die Wirksamkeitsversprechen der angekündigten RNA-Impfstoffe nur Gegenstand von Pressemitteilungen und keiner detaillierten wissenschaftlichen Kommunikation sind,

In Anbetracht der Tatsache, dass diese RNA-Produkte weniger als ein Jahr nach dem Auftreten der ersten aufgezeichneten Fälle der Covid-19-Krankheit bereits zur Verfügung stehen, es normalerweise mehrere Jahre dauert um einen Impfstoff zu entwickeln und vorangegangene Versuche für Sars-Cov-1 und Mers, welche dem aktuellen Sars-Cov-2 Virus ähnlich sind, aufgrund von unerwünschten Nebenwirkungen abgebrochen wurden,

In Anbetracht der Tatsache, dass Vereinfachungen und Verkürzungen von Zulassungsverfahren einen Verstoss gegen das Vorsorgeprinzip darstellen würden,

In Anbetracht der Tatsache, dass es sich bei diesen RNA-Impfstoffen nicht um herkömmliche Impfstoffe im Sinne der WHO handelt, sondern um gentherapeutische Produkte, die aus Nukleinsäuren bestehen, eine Ansteckung nicht verhindern würden, da sie kein abgeschwächtes oder inaktiviertes Virus in die Zellen einbringen, wie bekannte Impfverfahren und dass diese nicht immunisierende Technik noch nie am Menschen getestet wurde,

In Anbetracht der Tatsache, dass die Nebenwirkungen dieser RNA-Produkte für Personen, die bereits an Covid 19 erkrankt sind, sowie für asymptomatische Träger bis zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht bekannt sind,

In Anbetracht des potenziellen Risikos einer überschiessenden Immunreaktion durch Antikörper und des Risikos einer reversen Transkription von RNA zu DNA mit Modifikation unserer DNA, welche fortan vererbt wird,

In Anbetracht der Tatsache, dass der Mensch vor Missbräuchen der Fortpflanzungsmedizin und der Gentechnologie geschützt ist (Art. 119 Abs. 1 BV) und dass der Bund Vorschriften über den Umgang mit menschlichem Keim- und Erbgut erlässt. Er sorgt dabei für den Schutz der Menschenwürde, der Persönlichkeit und der Familie und beachtet insbesondere folgenden Grundsatz (Art. 119 Abs. 2 BV): Nichtmenschliches Keim- und Erbgut darf nicht in menschliches Keimgut eingebracht oder mit ihm verschmolzen werden (Art. 119 Abs. 2 lit. b BV),

In Anbetracht der Tatsache, dass Impfstoffstudien an jungen und gesunden Probanden durchgeführt werden, die RNA-Impfung jedoch in erster Linie für ältere und behinderte Menschen in Einrichtungen gedacht ist, die häufig an Polymorbiditäten leiden und eher unerwünschte Nebenwirkungen entwickeln können,

In Anbetracht der unvorhersehbaren Möglichkeit, eine viel pathogenere Mutation zu erzeugen,

In Anbetracht der Tatsache, dass die Zusammensetzung dieser "Impfstoffe", Adjuvantien und Stabilisatoren uns unbekannt ist bzw. sind,

In Anbetracht der beispiellosen und sehr schwer zu bewältigenden Gesundheitssituation in der wir uns befinden, ist es noch riskanter, zusätzlich eine derart grosse Impfkampagne durchzuführen, die "unbekannt" ist und über die es zu wenig technische Daten gibt.

In Anbetracht der möglichen Wechselwirkungen mit saisonalen Epidemien.

Die Summe der angesprochenen Bedenken stellt eine doppelte Gefährdung des Bürgers dar: wegen der beschriebenen epidemiologischen Situation, aber auch bewusst durch die Art von Impfstoff. Diese Mehrbelastung der Bevölkerung durch unbekannte Risiken ist medizinisch inakzeptabel. Es gibt noch andere Impfstoffe mit bekanntem Konzept, die zwar derzeit in Bezug auf die Durchimpfungsrate weniger gut sind, aber derzeit verbessert werden.

Zur Erinnerung: Die politischen und gesundheitlichen Behörden, welche für das Anti-Covid-19-Impfprogramm verantwortlich sind, sind auch rechtlich für alle potenziell schädlichen oder tödlichen Nebenwirkungen verantwortlich und die Pharmaunternehmen profitieren von der rechtlichen Straffreiheit.

Wir erinnern an Artikel 1 des Nürnberger Kodex:

"Die freiwillige Zustimmung der Versuchsperson ist unbedingt erforderlich. Das heißt, dass die betreffende Person im juristischen Sinne fähig sein muss, ihre Einwilligung zu geben; dass sie in der Lage sein muss, unbeeinflusst durch Gewalt, Betrug, List, Druck, Vortäuschung oder irgendeine andere Form der Überredung oder des Zwanges, von ihrem Urteilsvermögen Gebrauch zu machen; dass sie das betreffende Gebiet in seinen Einzelheiten hinreichend kennen und verstehen muss, um eine verständige und informierte Entscheidung treffen zu können. Diese letzte Bedingung macht es notwendig, dass der Versuchsperson vor der Einholung ihrer Zustimmung das Wesen, die Länge und der Zweck des Versuches klargemacht werden; sowie die Methode und die Mittel, welche angewendet werden sollen, alle Unannehmlichkeiten und Gefahren, welche mit Fug zu erwarten sind, und die Folgen für ihre Gesundheit oder ihre Person, welche sich aus der Teilnahme ergeben mögen. Die Pflicht und Verantwortlichkeit, den Wert der Zustimmung festzustellen, obliegt jedem, der den Versuch anordnet, leitet oder ihn durchführt. Dies ist eine persönliche Pflicht und Verantwortlichkeit, welche nicht straflos an andere weitergegeben werden kann.“.

Aus den oben genannten Gründen fordern wir, Ärzte, Apotheker, Krankenschwestern, Pflegepersonal, Gesundheitsexperten, unabhängig oder institutionell, im Bewusstsein unserer Verantwortung, ein MORATORIUM auf die Einführung der RNA-Technologie-Impfung, bis nachweisbare klinische Daten vorliegen, von Ihnen per Post Antworten auf Fragen zu Nebenwirkungen und Impfstoffwirkungen der Evidenzstufe 1, und dass keine solche Impfung bis zum Auslauf des Moratoriums verabreicht werden darf, um den Schutz der Gesundheit der Bürger zu gewährleisten, gemäss dem durch den Nürnberger Kodex, den Kodex der medizinischen Ethik und den Hyppokratischen Eid gewährten und geschützten Recht.

Le COLLECTIF SANTÉ, www.collectif-santé.ch

Les MEDECINS CITOYENS, lesmedecinscitoyens@gmail.com

COLLECTIF ALETHEIA, www.aletheia-scimed.ch